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Wir von PlayStation 2 legen sehr viel Wert auf die Einhaltung des Jugendschutz-Gesetzes.
Auf dieser Seite findet ihr Informationen zu den einzelnen Altersbeschrnkungen bei PlayStation 2-Spielen. Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz bietet euch auch die offizielle Internet-Seite der USK oder unsere PlayStation-Jugendschutz-Hotline (0800/76 69 772, gebhrenfrei) die ihr von Montag bis Freitag, 10 - 20 Uhr jederzeit erreichen knnt.
Bitte bestellt nur PS2-Demos, die fr euer Alter freigegeben sind.

Home > Jugendschutz

Freigegeben ohne Altersbeschrnkung gem 14 JuSchG.

Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes fr Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangslufig schon fr jngere Kinder verstndlich oder gar komplex beherrschbar.


Freigegeben ab 6 Jahren gem 14 JuSchG.

Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler mglicherweise in etwas unheimliche Spielrume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend fr Kinder unter sechs Jahren.


Freigegeben ab 12 Jahren gem 14 JuSchG.

Aggressiv konkurrenzfrdernde oder kampfbetonte Grundmuster in der Lsung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militrgertschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.


Freigegeben ab 16 Jahren gem 14 JuSchG.

Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenhnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphrisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermgens und die Fhigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.


keine Jugendfreigabe gem 14 JuSchG.

Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfhigen Persnlichkeit zu beeintrchtigen. Voraussetzung fr die Kennzeichnung ist, dass 14 JuSchG Abs. 4 und 15 JuSchG Abs. 2 und 3 ("Jugendgefhrdung") nicht erfllt sind.